Nutzungsbedingungen
Für die Nutzung von Kealy. Stand: 4. September 2026
Das Wichtigste in fünf Sätzen
- Kealy ist ein privates Projekt zweier Privatpersonen, kein Unternehmen und kein Produkt mit Vertrieb dahinter.
- Die Nutzung ist kostenlos. Ein Entgelt wird auch nicht in Aussicht gestellt.
- Wir haben sehr viel Sorgfalt in Datenschutz gesteckt — Namen von Kindern verlassen Ihr Gerät nur verschlüsselt.
- Die App ist in einer Beta-Phase. Es kann Fehler geben, und Sie nutzen sie auf eigenes Risiko.
- Ihre amtlichen Aufzeichnungen führen Sie bitte weiterhin dort, wo Ihre Schule sie verlangt. Kealy ersetzt sie nicht.
1. Wer hinter Kealy steht
Kealy wird von zwei Privatpersonen entwickelt und betrieben. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Es steht kein Unternehmen dahinter: keine Gesellschaft, kein Gewerbe, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kein Support-Team mit Bereitschaftsdienst. Das ist keine Untertreibung aus Bescheidenheit, sondern eine Angabe, die Sie für Ihre eigene Entscheidung brauchen: Was Sie hier bekommen, ist die Arbeit von zwei Leuten am Feierabend — mit allem, was daraus folgt.
2. Was Kealy ist — und was es nicht ist
Kealy ist ein Hilfsmittel für Ihre eigenen Aufzeichnungen: Leistungen, Mitarbeit, Anwesenheit, Stundendokumentation, Sitzpläne, Vorbereitung auf Elternsprechtage.
Kealy ist kein Klassenbuch, kein Schulverwaltungssystem und keine amtliche Dokumentation. Die Leistungsbeurteilung obliegt nach § 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung ausschließlich Ihnen als beurteilender Lehrperson. Alles, was die App an Noten, Auswertungen oder Fristen ausgibt, ist ein Vorschlag — die Entscheidung treffen Sie.
3. Kostenlos — und zwar ohne Kleingedrucktes
Die Nutzung von Kealy ist unentgeltlich. Es gibt keine kostenpflichtige Fassung, keine Funktionen hinter einer Bezahlschranke, keine Probezeit, die in ein Abonnement kippt, und keine Werbung.
Ein Entgelt wird auch nicht in Aussicht gestellt. Sollte sich das eines Tages ändern, gilt zweierlei: Niemand wird ungefragt in etwas Kostenpflichtiges überführt, und Ihre bereits erfassten Daten bleiben in jedem Fall exportierbar — auch dann, wenn Sie ein solches Angebot nicht annehmen möchten.
4. Beta-Phase: was das konkret heißt
Kealy ist in Entwicklung und wird laufend verändert. Für Sie bedeutet das:
- Es kann Fehler geben — auch solche, die Daten betreffen.
- Funktionen können sich ändern, umziehen oder wieder verschwinden, wenn sie sich im Alltag nicht bewähren.
- Es kann Ausfälle geben. Eine Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; es gibt keine Reaktionszeiten und keinen Bereitschaftsdienst.
- Es kann sein, dass wir den Betrieb einstellen. Dann kündigen wir das mit Vorlauf an, damit Sie exportieren können (siehe Punkt 10).
Bitte exportieren Sie Ihre Daten regelmäßig. Der Export liegt in Ihrem Konto und braucht einen Klick. Und führen Sie Ihre amtlichen Aufzeichnungen weiter dort, wo Ihre Schule sie verlangt — Kealy ist die Zweitschrift, nicht das Original.
5. Ihr Konto
Für die Nutzung brauchen Sie ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Das Konto ist persönlich: Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht weiter, auch nicht im Kollegium.
Ihr Passwort ist gleichzeitig der Schlüssel zu Ihren verschlüsselten Daten. Wir können es nicht einsehen und nicht zurücksetzen, ohne dass Sie Ihren Wiederherstellungscode haben. Bewahren Sie ihn getrennt vom Gerät auf. Das klingt streng und ist der Preis dafür, dass wir die Namen Ihrer Schülerinnen und Schüler nicht lesen können — eine Hintertür für uns wäre auch eine für andere.
6. Datenschutz
Auf diesen Punkt ist die ganze Anwendung gebaut. Namen, Notfallkontakte und freie Notizen werden auf Ihrem Gerät verschlüsselt, bevor sie übertragen werden; auf dem Server liegen sie ausschließlich als Geheimtext, zu dem wir keinen Schlüssel besitzen. Es gibt keine Analysewerkzeuge, kein Tracking und keine Werbenetzwerke.
Was genau verarbeitet wird, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
Für die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler bleibt nach dem Bildungsdokumentationsgesetz die SchulleitungVerantwortliche; Sie verarbeiten sie in Erfüllung Ihrer Dienstpflichten. Dass wir sie technisch nicht lesen können, nimmt Ihnen diese Verantwortung nicht ab.
7. Wenn Sie das Quiz mit einer Klasse spielen
Dieser Abschnitt gilt nur für das Quiz auf den Geräten der Kinder — für nichts anderes in dieser App. Er ist zugleich der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den Ihre Schule dafür braucht. Sie müssen dazu nichts unterschreiben und uns nicht anschreiben: Er kommt zustande, sobald das Quiz eingesetzt wird. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu.
Wenn Ihre Schulleitung nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag fragt, ist die Antwort dieser Abschnitt. Schicken Sie ihr den Link https://kealy.app/nutzungsbedingungen#quiz — mehr ist nicht zu tun.
7.1 Warum es diesen Abschnitt nur für das Quiz gibt
Überall sonst kommen wir an die Daten Ihrer Klasse technisch nicht heran: Namen und Notizen sind verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen, und den Schlüssel haben wir nicht. Beim Quiz ist das anders, und das sagen wir offen. Damit ein Kind mitspielen kann, muss der Server Spitzname, Antworten und Zeiten im Klartextverarbeiten — sonst könnte er nicht auswerten, wer schneller war.
Genau dafür — und nur dafür — sind wir Auftragsverarbeiter.
7.2 Wer wofür verantwortlich ist
Über den Einsatz des Quiz im Unterricht entscheidet die Schule; sie ist Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Wir sind Auftragsverarbeiter und handeln ausschließlich auf ihre Weisung. Die Weisung erteilt die Schule durch Sie als Lehrkraft, indem Sie eine Runde eröffnen, beenden oder löschen; darüber hinausgehende Weisungen richten Sie bitte in Textform an datenschutz@kealy.app.
Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, sagen wir das und führen sie nicht aus (Art. 28 Abs. 3 letzter Satz).
7.3 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
- Gegenstand: das Durchführen von Quizrunden im Unterricht auf den Geräten der Schülerinnen und Schüler.
- Zweck: Lernstandserhebung und Wiederholung im Unterricht — nichts sonst. Insbesondere keine Auswertung über Klassen hinweg, keine Profilbildung, keine Weitergabe an Dritte, keine Werbung, kein Training von KI-Modellen.
- Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Auswerten und Löschen im Rahmen einer Runde.
- Dauer: für die Laufzeit dieser Bedingungen, begrenzt durch die Löschfristen unter 7.6.
7.4 Welche Daten, von wem
Betroffene Personen sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Verarbeitet wird:
- der selbst gewählte Spitzname — die App schlägt von sich aus einen erfundenen vor (»Feuerfuchs«), damit erst gar kein Klarname entsteht,
- die gegebenen Antworten, die dafür gebrauchte Zeit und der daraus errechnete Punktestand,
- eine zufällige Kennung auf dem Gerät des Kindes, damit es nach einem Verbindungsabbruch an seinen Platz zurückfindet,
- bei einer gewerteten Runde zusätzlich die verschlüsselte Zuordnung zwischen Beitrittszettel und Kind. Sie liegt als Geheimtext vor; öffnen kann sie nur Ihr Browser.
Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, kein Klarname, keine besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO.
7.5 Wo verarbeitet wird — und von wem sonst noch
Ausschließlich in der Europäischen Union. Es findet keine Übermittlung in ein Drittland statt. Standardvertragsklauseln und eine Transfer-Folgenabschätzung sind deshalb nicht nötig.
Die Schule stimmt den folgenden Unterauftragsverarbeitern zu (Art. 28 Abs. 2). Mit beiden bestehen Verträge nach Art. 28, die ihnen dieselben Pflichten auferlegen:
| Wer | Wofür | Wo |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank | Frankfurt am Main (eu-central-1) |
| Vercel Inc. | Auslieferung, Serverfunktionen | Frankfurt am Main (fra1) |
Kommt ein weiterer hinzu, kündigen wir das mindestens vier Wochen vorher auf dieser Seite an. Die Schule kann widersprechen; dann endet für sie die Nutzung des Quiz.
7.6 Wie lange — und was von selbst verschwindet
Ein Löschauftrag, den niemand ausführt, ist schlimmer als keiner. Deshalb löscht ein täglicher Lauf von sich aus:
- Schnellrunden nach 30 Tagen.
- Gewertete Runden zwei Monate nach dem Ende ihres Schuljahres — sie müssen das Jahr überleben, weil die Jahreswertung sie braucht.
Unabhängig davon können Sie jede Runde jederzeit selbst löschen. Nach Ende der Nutzung wird gelöscht, nicht zurückgegeben: Eine Rückgabe wäre eine Kopie mehr, und die Daten liegen ohnehin in Ihrer eigenen Auswertung.
7.7 Sicherheit, Vertraulichkeit, Meldepflichten
Zugriff auf die Datenbank haben nur wir beide (siehe Abschnitt 1); wir sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und geben nichts weiter. Die Maßnahmen nach Art. 32 — Verschlüsselung während der Übertragung und auf den Datenträgern, Zeilenrichtlinien in der Datenbank, Trennung nach Lehrkraft, Sicherungen — stehen in der Datenschutzerklärung.
Wird eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, melden wir sie der Schule unverzüglich, damit diese ihre Frist nach Art. 33 einhalten kann. Bei Anfragen von Betroffenen, bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und gegenüber der Aufsichtsbehörde unterstützen wir die Schule, soweit uns das möglich ist (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f).
Was wir nicht können, und warum das so gebaut ist: Wir wissen nicht, welches Kind hinter einem Spitznamen steht. Ein Auskunfts- oder Löschverlangen einzelner Eltern kann deshalb nur die Lehrkraft erfüllen — sie kann eine Teilnahme jederzeit entfernen. Dass wir hier nicht helfen können, ist kein Mangel, sondern dasselbe Merkmal, das die Daten sparsam hält.
7.8 Nachweis
Die Schule darf sich von der Einhaltung überzeugen (Art. 28 Abs. 3 lit. h). Wir stellen dafür auf Anfrage die technische Beschreibung bereit. Eine Prüfung vor Ort geht nicht — es gibt keinen Ort: Kein eigener Server, kein Büro, zwei Privatpersonen und ein Rechenzentrum in Frankfurt, das uns selbst nicht gehört. Das steht hier, statt eine Begehung zuzusagen, die niemand durchführen könnte.
7.9 Was Ihre Schule zusätzlich tun muss
Dieser Abschnitt regelt das Verhältnis zwischen Schule und uns. Die Information der Eltern nach Art. 13 DSGVO schuldet die Schule als Verantwortliche — sie ersetzt er nicht. Eine fertige Vorlage dafür liegt bei; fragen Sie danach, oder nehmen Sie den Text aus dem Elternschreiben, das wir mitliefern.
Ob der Einsatz an Ihrer Schule zulässig ist, entscheidet die Schulleitung beziehungsweise der Schulerhalter — bei Bundesschulen gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Bildungsdirektion. Dieser Abschnitt nimmt ihr diese Entscheidung nicht ab, sondern gibt ihr die Grundlage dafür.
8. Nutzung auf eigenes Risiko
Kealy wird Ihnen unentgeltlich und ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt, so wie es ist. Wir sichern nicht zu, dass die App fehlerfrei arbeitet, jederzeit erreichbar ist oder sich für einen bestimmten Zweck eignet. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist — insbesondere für Datenverlust, entgangene Zeit und mittelbare Schäden.
Diese Grenze nennen wir ausdrücklich, statt sie zu verschweigen: Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Ausschluss wäre insoweit nach § 879 ABGB und — Ihnen gegenüber als Verbraucherin oder Verbraucher — nach § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG unwirksam. Ein Text, der es trotzdem behauptet, gewinnt dadurch nichts und verliert im Streitfall die ganze Klausel.
Dass Kealy unentgeltlich überlassen wird, ist dabei kein Nebensatz: Wer etwas verschenkt, haftet nach österreichischem Recht milder als ein Verkäufer, und Gewährleistungsansprüche wie beim Kauf entstehen hier nicht.
Sinngemäß gilt: Wenn eine Notenberechnung falsch ist, ist das unser Fehler und wir beheben ihn — die Note, die im Zeugnis steht, verantworten aber Sie. Genau deshalb bestätigen Sie in der App jede Note ausdrücklich selbst.
9. Was Sie bitte unterlassen
- fremde Konten zu nutzen oder Zugangsdaten weiterzugeben,
- die App oder ihre Schnittstellen automatisiert in einem Umfang abzufragen, der den Betrieb für andere beeinträchtigt,
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Zugriff auf Daten anderer Nutzerinnen und Nutzer zu versuchen,
- rechtswidrige Inhalte einzugeben oder die App für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
Wenn Sie eine Sicherheitslücke finden: Bitte schreiben Sie uns, bevor Sie sie veröffentlichen. Wir sind dankbar dafür und reagieren so schnell wir können.
10. Beendigung
Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen — samt aller Daten, ohne Anfrage bei uns. Exportieren Sie vorher, was Sie behalten möchten; nach dem Löschen können wir nichts wiederherstellen.
Wir können ein Konto sperren, wenn es gegen Punkt 9 verstößt oder den Betrieb gefährdet. Sollten wir den Dienst insgesamt einstellen, kündigen wir das mit angemessenem Vorlauf an und lassen den Export bis zuletzt offen. Ein laufendes Schuljahr mitten im Februar abzudrehen, wäre das Gegenteil dessen, wofür das hier gebaut ist.
11. Wenn Sie etwas zurückgeben möchten
Kealy ist entstanden, weil wir Lehrerinnen und Lehrern im Alltag etwas abnehmen wollten — die halbe Stunde am Abend, in der man Zettel sortiert, Prozente zusammenrechnet und hofft, nichts übersehen zu haben. Dass die App kostenlos ist, soll auch so bleiben.
Dahinter stecken allerdings sehr viele Abende und laufende Kosten für Server, Domain und Werkzeuge. Wenn Ihnen Kealy die Arbeit erleichtert und Sie ein kleines Dankeschön dalassen möchten, freuen wir uns aufrichtig darüber:
Der Spendenweg wird hier vor dem Start eingetragen (Link oder Bankverbindung).
12. Änderungen dieser Bedingungen
Ändern wir etwas inhaltlich, weisen wir Sie beim nächsten Anmelden darauf hin und holen Ihre Zustimmung erneut ein. Die jeweils geltende Fassung ist unter /nutzungsbedingungen abrufbar; welcher Fassung Sie wann zugestimmt haben, sehen Sie unter Mein Konto → Datenschutz.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Wir sitzen in Österreich, und es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen Ihres Wohnsitzstaates unberührt. Für den Gerichtsstand gilt § 14 KSchG: Es bleibt beim gesetzlichen Gerichtsstand — eine Vereinbarung zu Ihren Lasten treffen wir ausdrücklich nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
14. Sagen Sie uns, was fehlt
Der kürzeste Weg zu uns führt über dieses Feld. Es landet direkt im Betreiberbereich, und wir lesen jede Zeile — Fehlerberichte genauso wie Wünsche und Widerspruch. Ein großer Teil dessen, was diese App heute kann, steht drin, weil jemand gesagt hat, dass es so nicht taugt.